Baumkontrollen in Witten und Umgebung

Bäume bereichern unser Leben, unsere Umgebung und unseren Alltag. Doch von jedem Baum geht auch eine mögliche Gefahr aus. Ein Baum fällt, außer bei extremen Stürmen, nicht einfach um. Es sind immer Schadsymptome zu erkennen.

Deshalb hat der Bundesgerichtshof im Sinne des §823 BGB im Zuge der Verkehrssicherheitspflicht eine regelmäßige Kontrolle aller Bäume im öffentlichen und privaten Verkehrsraum vorgeschrieben.

Auch der Privateigentümer eines Baumes unterliegt dieser Kontrollpflicht. Dies kann durch den Baumeigentümer erfolgen, was aber in der Praxis zu Fehlern führen kann. Ich empfehle daher eine visuelle Inaugenscheinnahme durch den Fachmann. Diese wird dokumentiert und sichert den Baumeigentümer ab.

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Baumkontrollen sind Pflicht!

Baumkontrollen dienen dem Zweck, Schäden an Personen und Sachen zu verhindern.

 
 
 

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FOREST N.K.

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